Der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield Abkommen mit den USA für ungültig erklärt. Dazu hat das European Data Protection Board Erläuterungen für die Zulässigkeit eines Datenexports in die USA und andere unsichere Drittländer herausgegeben.
Der Europäische Gerichtshof das Privacy-Shield Abkommen mit den USA für ungültig erklärt. Dazu hat das European Data Protection Board Erläuterungen für die Zulässigkeit eines Datenexports in die USA und andere unsichere Drittländer herausgegeben.
Die Corona-Warn-App ist nun millionenfach installiert. Viele wollen diese natürlich auch auf ihrem dienstlichen Handy installieren. Dazu haben uns erste Anfragen erreicht, wie dies datenschutzrechtlich zu bewerten sei. Eine offizielle Stellungnahme dazu ist
Der Europäische Gerichtshof hat das Privacy-Shield Abkommen mit den USA in dem sog. Schrems II Urteil für ungültig erklärt. Auch die Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln oder von verbindlichen Unternehmensregeln hält das european data protecion